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Steuerliches

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Steuerliche Betrachtung zum Thema “Geld verdienen”

Das Jobteiler-Prinzip in einer Grafik

Das Jobteiler-Prinzip in einer Grafik

Alle die bisher genannten Tätigkeiten bzw. deren Einkünfte müssen natürlich ordnungsgemäß an das zuständige Finanzamt gemeldet werden! Ob Ihr das besser nebenberuflich, mittels eines Gewerbes oder einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder eine haftungsbeschränkte UG) vornehmt, kann von unserer Seite aus nicht beurteilt werden. Bitte befragt dazu einen Steuerberater, da wir von Rechtswegen nicht befugt sind, steuerliche Beratungen durchzuführen!

Der einfachste Weg – vor allem dann, wenn Ihr in Eurem Einkommen beschränkt seid (bspw. als Student mit BaFÖG-Bezug oder als Arbeitsloser) und Euch nicht selbständig machen könnt oder wollt – wäre dabei sicher die Nutzung unseres “Jobteiler”-Konzeptes, das wir Euch – und v.a. allen “Multi-Jobbern” – an dieser Stelle ans Herz legen möchten, die optimale Wahl.

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Schluß

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